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  1. Sterbefall

Was ist zu tun im Trauerfall?

Nehmen Sie sich die Zeit die Sie brauchen !

Die Tage nach einem Sterbefall sind für die Angehörigen nicht nur eine Zeit der Trauer. Auch wenn es sehr schwerfällt, es muss einiges geklärt und organisiert werden. Unterlagen müssen zusammengestellt und vorgelegt, Bestattung und Trauerfeier geplant werden. Auf Wunsch nehmen wir den Angehörigen von dieser formalen Arbeit so viel wie möglich ab – damit genügend Zeit für die Trauerarbeit bleibt.

Alle Schritte vor und nach der Abholung sowie einen Termin zu einem Beratungsgespräch können Sie direkt, telfonisch unter 05452 93260, zu jeder Tages- und Nachtzeit, mit uns vereinbaren.

  • Bei einem Todesfall im häuslichen Bereich benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Der Arzt wird nach eingehender Untersuchung den Tod feststellen und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Liegt diese vor, dürfen wir eine Überführung und entsprechende Versorgung vornehmen.
  • Bei einem Todesfall in einer Einrichtung, einem Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz kümmert sich das Personal um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung.
  • Bei einem Unfallgeschehen oder einer unklaren Todesursache übernimmt in der Regel die Polizei zunächst alle Formalitäten rund um Abholung und Bergung eines Verstorbenen. Von der Polizei wird nach ein paar Tagen der Bearbeitung ein Beerdigungsschein ausgestellt. In diesem Fall ist es sinnvoll, uns trotzdem unmittelbar nach der Todesfeststellung zu informieren, um die Zwischenzeit zur Vorbereitung der Bestattung zu nutzen.
  • Wichtiges bei einem Sterbefall mit Polizei: Sie müssen nicht den Bestatter nehmen, der die Überführung vom Sterbeort durchgeführt hat. Sie dürfen den Bestatter Ihrer Wahl mit der Beerdigung beauftragen.
  • Bei Erdbestattungen ist die frühestmögliche Beisetzung nach 24 Stunden möglich. Der 10. Tag ist der letzte Beisetzungstermin, es sei denn, durch vorheriger Beschlagnahmung der Staatsanwaltschaft.
  • Die Einäscherung soll ebenfalls innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden. Da dies in der Praxis zu Schwierigkeiten führen wird, wird dafür plädiert, dass stattdessen innerhalb von 10 Tagen ins Krematorium überführt werden soll. Die Asche des Verstorbenen muß innerhalb 6 Wochen nach der Kremierung beigesetzt werden.

       

 

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