Die Wahl der Bestattungsart
Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?
Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen sind die Angehörigen, zunächst Ehegatte, Kinder oder nähere Verwandte, berechtigt, über Art und Ort der Bestattung zu entscheiden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.
Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.




Die Erdbestattung
Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.
• Wahlgrab (Erd,-Feuerbestattung)
Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.
• Reihengrab (Erd,-Feuerbestattung)
In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge belegt: Die Reihe wird mit jedem verstorbenen Individuum fortgeführt. Die Grabstellen sind also für nur eine Bestattung ausgelegt. Familienangehörige müssen später an einem separaten Platz bestattet werden.
• Rasengrab (Erd,-Feuerbestattung)
Auf einem Rasengrab ist in der Regel ein Grabstein platziert, vorgeschrieben ist das jedoch nicht. Für Pflege des Rasens ist der Träger der Grabstelle verantwortlich.
• Urnenwände (Feuerbestattung)
Als Kolumbarium wird eine Urnenwand bezeichnet, in denen in mehreren Reihen übereinander Nischen eingerichtet sind, in denen Urnen stehen. Es sind Gebäude, die häufig an Friedhöfe oder Kirchen angeliedert sind.
FriedWald (Feuerbestattung)
FriedWald steht für eine alternative Bestattungsform. Die Asche Verstorbener wird in einer biologisch abbaubaren Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. DIe Bäume stehen in einem als FriedWald ausgewiesenen Waldgebiet.
Die Feuerbestattung
Was hat die zweite Leichenschau zu bedeuten?
Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine ensprechende Verfügung des Verstorbenen ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium. Bei der zweiten Leichenschau bestätigt ein Amtsarzt des Gesundheitsamtes den natürlichen Tod des Verstorbenen. Bei unklarer oder nicht natürlicher Todesursache wird die Polizeibehörde benachrichtigt. In diesen Fällen darf die Einäscherung erst nach schriftlicher Genehmigung der Staatsanwaltschaft erfolgen. Durch die Freigabe der Staatsanwaltschaft ist keine zweite Leichenschau mehr notwendig.
Ist für eine Einäscherung ein Sarg erforderlich? Ein Sarg gewährleistet einen ordnungsgemäßen, vollständigen und zügigen Verbrennungsprozess. Darüber hinaus ist er aus Pietäts- und Hygienegründen obligatorisch. Die VDI 3891 regelt, aus welchen Materialien ein Sarg bestehen darf um die Emissionen bei einer Einäscherung gering zu halten. Die Identität des Verstorbenen wird bei der Einäscherung gewahrt, indem dem Sarg eine mit einer Nummer versehene Schamottmarke beigelegt wird, die nach der Kremation mit der Asche zusammen in der Aschekapsel beigesetzt wird. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel in einer weiteren Schmuckurne.
Ist für eine Einäscherung ein Sarg erforderlich? Ein Sarg gewährleistet einen ordnungsgemäßen, vollständigen und zügigen Verbrennungsprozess. Darüber hinaus ist er aus Pietäts- und Hygienegründen obligatorisch. Die VDI 3891 regelt, aus welchen Materialien ein Sarg bestehen darf um die Emissionen bei einer Einäscherung gering zu halten. Die Identität des Verstorbenen wird bei der Einäscherung gewahrt, indem dem Sarg eine mit einer Nummer versehene Schamottmarke beigelegt wird, die nach der Kremation mit der Asche zusammen in der Aschekapsel beigesetzt wird. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel in einer weiteren Schmuckurne.
FriedWald
Die Bestattung in der Natur
FriedWald ist ein alternativer Bestattungsort mitten in der Natur. In ausgewiesenen Waldgebieten ruht die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen an den Wurzeln eines Baumes. An über 50 FriedWald-Standorten in ganz Deutschland können Menschen ihre letzte Ruhe finden.
Menschen, die sich für eine Beisetzung im FriedWald interessieren, müssen sich grundsätzlich für eine Einäscherung entscheiden. Ein Großteil der Interessenten sucht sich den geeigneten Baum bereits zu Lebzeiten aus. Angehörige und Freunde werden über diesen Schritt informiert. Im Idealfall wird eine Willenserklärung mit dem Beisetzungswunsch formuliert und handschriftlich hinterlegt.
FriedWald bietet unterschiedliche Baumgräber für verschiedene Bedürfnisse an: für Familien oder Freundeskreis, für Partner, aber auch alleinstehende Menschen. Jeder FriedWald-Baum steht bis zu zehn Personen als Ruhestätte zur Verfügung. Freie Bäume sind mit farbigen Bändern gekennzeichnet, die Auskunft über die Baumgrabarten geben. Mit kleinen Namenstafeln werden diese im FriedWald zu persönlichen Orten der Erinnerung.
Ganz individuell kann auch die Beisetzung im FriedWald gestaltet werden. Von einer stillen Abschiednahme im engsten Familienkreis über eine Trauerfeier mit Musik bis hin zur großen Trauergesellschaft. Die Gestaltung bleibt den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen weitgehend überlassen. Christliche Beisetzungen sind ebenso üblich wie Beisetzungen ohne geistlichen Beistand.
Weiterführende Informationen rund um FriedWald finden Sie unter .http://www.friedwald.de
Die Seebestattung
Seebestattung mit oder ohne Begleitung
Die Frage nach der letzten Ruhestätte beschäftigt viele Menschen schon lange vor ihrem Ableben. Eine traditionelle Seebestattung gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung.
Gerade Menschen, die an der Küste leben, ihren Urlaub besonders gerne am Meer verbringen, sich durch Wassersport oder Arbeitsplatz dem Meer besonders verbunden fühlen, ziehen eine Seebestattung immer häufiger in die engere Wahl.
Andere wiederum bevorzugen die Seebestattung aufgund der geringeren Kosten gegenüber einer Erdbestattung und begründen dies durch den Wegfall der Folgekosten wie Friedhofsgebühren, Kosten für Grabstein und Grabstätte und für deren aufwändige Pflege.
Bei der Seebestattung wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Spezialurne, die sich im Wasser vollkommen auflöst, von einem Schiff aus ins Meer gelassen. Die Angehörigen, die diese Zeremonie auf See begleiten können, erhalten eine Seekarte mit der genauen Angabe des Beisetzungsortes. Es gibt mehrere Beisetzungsgebiete in der Ost- und Nordsee, aber auch im Pazifik, Atlantik oder Mittelmeer.
Außerdem werden Gedenkfahrten zum Beisetzungsort auf Wunsch mehrmals pro Jahr angeboten.
Sollte eine Begleitung der Angehörigen und Freunde nicht möglich sein, wird ebenso in würdevoller seemännischer Tradition auch stille Seebestattungen ohne die Begleitung von Hinterbliebenen angeboten.
Zu jeder Form der Seebestattung ist eine schriftliche Willenserklärung erforderlich. Sie dokumentiert den Wunsch der/des Verstorbenen oder durch die Hinterbliebenen, auf See bestattet zu werden.
Weiterführende Informationen rund um die Seebestattung finden Sie unter http://www.seebestattung-albrecht.de/team
Kolumbarium
Ein Platz zum Bleiben
Die Gesellschaft verändert sich. Schnell und unwiderruflich. Diese Umbrüche betreffen auch die Bestattungsformen. Früher beerdigten Angehörige die Verstorbenen häufig in Familiengräbern bei ihren Verwandten. Heute ist das nicht mehr selbstverständlich. Deshalb fragen sich viele Menschen: Was geschieht nach dem Tod mit meinem Körper? Bleibt mein Name in Erinnerung? Die Kolumbariumskirche mit ihren Urnenplätzen ist ein Ort, an dem die Verstorbenen ihren Platz finden. Inmitten der Lebenden. Ein Raum, an dem Menschen ihrer gedenken.
Das Wort Kolumbarium stammt aus dem Lateinischen (columbarium) . Dieser Begriff bezeichnete ursprünglich einen Taubenschlag und taucht als Name für Grabkammern erstmals etwa 50 vor Christus in römischen Quellen auf. Damit spielten die Menschen auf das Aussehen der Kammern an, in denen in mehreren Reihen übereinander Nischen eingerichtet waren, in denen Urnen standen.
Heute sind Kolumbarien Gebäude und Gewölbe, in denen Urnen aufbewahrt werden und die häufig an Friedhöfe oder Kirchen angegliedert sind. Weiterführende Informationen rund um das Kolumbarium finden Sie unter http://www.kolumbarium-osnabrueck.de
Kolumbarium - Wand
Die Bestattungskultur wandelt sich.
Alle Urnenkammern bieten Platz für zwei Überurnen. Die Grabplatte wird mit der Inschrift der Verstorbenen versehen.
Seit Dezember 2018 ist auch die Urnenbeisetzung im Kolumbarium auf dem alten Friedhof in Mettingen möglich. Die Ruhefrist ist auf 25 Jahre festgelegt.
Seit Dezember 2018 ist auch die Urnenbeisetzung im Kolumbarium auf dem alten Friedhof in Mettingen möglich. Die Ruhefrist ist auf 25 Jahre festgelegt.
Was bedeutet "anonyme Bestattung"?
Sie ist sowohl bei einer Feuerbestattung als auch bei einer Erdbestattung möglich.

Vor- und Nachteile einer anonymen Bestattung. Die Entscheidung sollte gut überlegt sein. Für viele Angehörige ist eine persönlich gestaltete Grabstätte der zentrale Ort ihrer Trauer. Hier finden sie Ruhe, ihre Gefühle und Gedanken an den Verstorbenen zu richten. Gerade am Anfang brauchen viele Trauernde das Grab als einen sehr intimen Platz, um Abschied nehmen zu können.
Anonyme Bestattung steht für namenslose Bestattung. Bei einer anonymen Bestattung wird an der Beisetzungsstelle auf jeglichen Namenshinweis verzichtet. Eine anonyme Bestattung ist meist eine wirtschaftliche günstige Form der Bestattung. Da die individuelle Gestaltung des Grabes ausgeschlossen ist, entfällt die Verpflichtung zur Pflege des Grabes. Manche Friedhofsträger bieten die so genannte halb-anonyme Beisetzung an. Die Urne oder der Sarg wird unter einer Rasenfläche bestattet. Ein gemeinsames Denkmal in Form einer zentralen Stele, Grabplatte oder ähnlichem bietet die Möglichkeit, die Namen und Lebensdaten der auf dieser Fläche beigesetzten Verstorbenen einzutragen.

Vor- und Nachteile einer anonymen Bestattung. Die Entscheidung sollte gut überlegt sein. Für viele Angehörige ist eine persönlich gestaltete Grabstätte der zentrale Ort ihrer Trauer. Hier finden sie Ruhe, ihre Gefühle und Gedanken an den Verstorbenen zu richten. Gerade am Anfang brauchen viele Trauernde das Grab als einen sehr intimen Platz, um Abschied nehmen zu können.
Anonyme Bestattung steht für namenslose Bestattung. Bei einer anonymen Bestattung wird an der Beisetzungsstelle auf jeglichen Namenshinweis verzichtet. Eine anonyme Bestattung ist meist eine wirtschaftliche günstige Form der Bestattung. Da die individuelle Gestaltung des Grabes ausgeschlossen ist, entfällt die Verpflichtung zur Pflege des Grabes. Manche Friedhofsträger bieten die so genannte halb-anonyme Beisetzung an. Die Urne oder der Sarg wird unter einer Rasenfläche bestattet. Ein gemeinsames Denkmal in Form einer zentralen Stele, Grabplatte oder ähnlichem bietet die Möglichkeit, die Namen und Lebensdaten der auf dieser Fläche beigesetzten Verstorbenen einzutragen.
Ascheverstreuung
Aschestreuwiesen

Man muss zu Lebzeiten bei der Friedhofsverwaltung das Einverständnis zur Verstreuung der Asche geben.
Im Bundesland Bremen ist seit dem 1. Januar 2015 ein geändertes Bestattungsgesetz in Kraft getreten, dass künftig die Verstreuung von Asche Verstorbener auf privaten Grundstücken erlaubt. So muss die Verstorbene Person ihren Hauptwohnsitz in Bremen gehabt haben. Die verstorbene Person muss außerdem schriftlich einen Ausstreuungsort und einen Totenfürsorgeberechtigten bestimmt haben, der die Ascheverstreuung spätestens nach zwei Wochen gegenüber der zuständigen Behörde eidesstattlich versichert. Der Grundstückseigentümer muss der Verstreuung schriftlich zustimmen.
In Deutschland ist das Verstreuen der Totenasche in der freien Natur wegen des Friedhofszwanges nicht zulässig. Auf bestimmten Friedhöfen ist speziell für diesen Zweck ein Rasenfeld angelegt. Aschestreuwiesen sind anonyme Grabstätten, bei denen eine Angabe der Daten des Verstorbenen fehlt. Bei den meisten Friedhöfen ist allerdings die Begleitung durch Angehörige erlaubt. Da die Aushändigung der Totenasche an Angehörige in Deutschland nicht zulässig ist, muss die Asche dem Bestatter übergeben werden. Er kümmert sich um die Trauerfeier und die Verstreuung der Asche.
In Deutschland ist das Verstreuen der Totenasche in der freien Natur wegen des Friedhofszwanges nicht zulässig. Auf bestimmten Friedhöfen ist speziell für diesen Zweck ein Rasenfeld angelegt. Aschestreuwiesen sind anonyme Grabstätten, bei denen eine Angabe der Daten des Verstorbenen fehlt. Bei den meisten Friedhöfen ist allerdings die Begleitung durch Angehörige erlaubt. Da die Aushändigung der Totenasche an Angehörige in Deutschland nicht zulässig ist, muss die Asche dem Bestatter übergeben werden. Er kümmert sich um die Trauerfeier und die Verstreuung der Asche.

Man muss zu Lebzeiten bei der Friedhofsverwaltung das Einverständnis zur Verstreuung der Asche geben.
Im Bundesland Bremen ist seit dem 1. Januar 2015 ein geändertes Bestattungsgesetz in Kraft getreten, dass künftig die Verstreuung von Asche Verstorbener auf privaten Grundstücken erlaubt. So muss die Verstorbene Person ihren Hauptwohnsitz in Bremen gehabt haben. Die verstorbene Person muss außerdem schriftlich einen Ausstreuungsort und einen Totenfürsorgeberechtigten bestimmt haben, der die Ascheverstreuung spätestens nach zwei Wochen gegenüber der zuständigen Behörde eidesstattlich versichert. Der Grundstückseigentümer muss der Verstreuung schriftlich zustimmen.
Urne zu Hause?
Werbung mit der "Urne zu Hause" ist illegal - gleich vier Landgerichte haben dies entschieden!
Immer wieder ist die Werbung einzelner Bestattungsunternehmer mit der "Urne zu Hause", "Urne daheim" Gegenstand der Diskussion. Schnell kommt dann das Gefühl auf, so ganz verboten könne die Werbung doch nicht sein. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Dem Wunsch einzelner Kunden nachzugeben ist nicht möglich.

Bereits das Aufzeigen der Möglichkeit, auf welche Weise interessierte Angehörige über die Schweiz auf legalem Weg in den Besitz der Urne gelangen können, ohne der behördlichen Aufsicht und Bestattungspflicht in Deutschland ausgesetzt zu sein, ist unzulässig.
Es ist irreführend und verboten, da in Deutschland nach wie vor die Beisetzungs- und Friedhofspflicht gilt.
Es ist irreführend und verboten, da in Deutschland nach wie vor die Beisetzungs- und Friedhofspflicht gilt.